Häufig gestellte Fragen zur Schweizer Autobahnvignette
Antworten auf die wichtigsten Fragen, damit Ihre Fahrt durch die Schweiz reibungslos verläuft. Hier finden Sie umfassende Informationen rund um die Autobahnvignette.

Sollte Ihre Windschutzscheibe, an der die Vignette befestigt ist, reissen oder brechen, erhalten Sie in der Schweiz in der Regel kostenlos eine Ersatzvignette. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die alte, unversehrte Vignette (oder zumindest die gut sichtbaren Reste davon) sowie eine Reparatur- oder Ersatzbestätigung der Windschutzscheibe vorlegen können. Wenden Sie sich hierfür direkt an die Verkaufsstellen wie Postämter, Tankstellen an der Grenze oder Zollämter. Eine Rückerstattung ist nicht möglich, nur ein Ersatz.
Nein, die klassische Klebevignette ist nicht übertragbar. Sie ist fest mit dem Fahrzeug verbunden, auf dessen Windschutzscheibe sie angebracht wurde. Ein Ablösen und erneutes Anbringen an einem anderen Fahrzeug führt zur Ungültigkeit. Die neu eingeführte E-Vignette hingegen ist an das Kennzeichen gebunden. Bei einem Wechsel des Fahrzeugs, aber Beibehaltung des Kennzeichens, bleibt die E-Vignette gültig. Bei definitiver Änderung des Kennzeichens muss eine neue E-Vignette erworben werden.
Das Fahren auf vignettenpflichtigen Strassen ohne gültige oder ordnungsgemäss angebrachte Vignette kann mit einer Busse von CHF 200.00 geahndet werden. Zusätzlich zur Busse müssen Sie umgehend eine gültige Vignette erwerben und anbringen. Stellen Sie daher sicher, dass Ihre Vignette korrekt auf der Windschutzscheibe klebt und für das aktuelle Jahr gültig ist, um unnötige Kosten und Ärger zu vermeiden.
Ja, wenn Sie mit einem Zugfahrzeug und einem Anhänger oder Wohnwagen auf Schweizer Nationalstrassen unterwegs sind, benötigen beide Fahrzeuge eine eigene, gültige Vignette. Dies gilt unabhängig davon, ob der Anhänger beladen ist oder nicht. Beide Vignetten müssen korrekt an den jeweiligen Fahrzeugen angebracht sein.
Nein, die Schweizer Autobahnvignette ist ausschliesslich für die Nutzung der Nationalstrassen (Autobahnen und Autostrassen) gültig. Für bestimmte Tunnels und Pässe, wie den Grossen St. Bernhard oder den Munt-la-Schera-Tunnel, fallen zusätzlich separate Mautgebühren an. Diese speziellen Strecken sind explizit von der Vignettenpflicht ausgenommen und müssen zusätzlich bezahlt werden, oft direkt an den Mautstellen vor Ort.
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